Wer ist Flüchtling? Flucht und Asyl in Deutschland seit 1945

Wer ist Flüchtling? Flucht und Asyl in Deutschland seit 1945

Organisatoren
Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts
Ort
Dornburg bei Jena
Land
Deutschland
Vom - Bis
04.07.2019 - 06.07.2019
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Von
Aline Munkewitz, Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

Während auf europäischer Ebene um einen Umgang mit im Mittelmeer aufgegriffenen MigrantInnen und um die Frage gerungen wird, ob die Kapitänin des Rettungsschiffes Seawatch 3 hätte in einen italienischen Hafen einlaufen dürfen1 und somit Vorschläge zur „Lösung“ der vermeintlichen „Flüchtlingskrise“ auch weiterhin auf internationalem Terrain ausgehandelt werden, widmete sich das Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts eben jenem auch tagespolitisch brisanten Komplex in einem Symposium. Über die Bruchlinien des „Jahrhundert[s] der Massengewaltmigration“2 hinweg thematisierten die einzelnen Beiträge der international besetzten Tagung insbesondere Wahrnehmungsmuster und Konzeptualisierungen „des Geflüchteten“, wobei die vielfältigen Kontinuitäten verdeutlichten, dass Dynamiken der (Zwangs-)Migration im großen Maßstab zumindest innerhalb der beleuchteten Zeitspanne mehr der Normalität denn Ausnahmefällen entsprachen. Hatte Lauren Stokes im Frühjahr 2019 bereits auf das Paradox hingewiesen, dass diese Prozesse trotz des Kontinuums von Migration in die bundesrepublikanische Gesellschaft von jener gleichsam als „Permanent Refugee Crisis“3 interpretiert wurden, bildete die Wechselbeziehung zwischen Einwanderung und jenen Abwehrnarrativen auch ein zumindest implizit verbindendes Element zwischen den drei chronologisch aufeinander aufbauenden Panels:

Während PERTTI AHONEN (Tampere/Jyväskylä) bereits in seiner Keynote-Lecture erstens auf die Notwendigkeit einer weitergehenden Theoretisierung der überdeterminierten Kategorie des „Flüchtlings“ insistierte, um diesen analytisch wenden zu können, gerade weil deren konkreter Bedeutungsgehalt in hohem Maße „zeit- und standortgebunden“ sei (Mathias Beer), zeigten sich die Tagungsteilnehmenden zweitens ebenso darin einig, dass eine Konzeptualisierung von MigrantInnen als bloße Objekte staatlicher Fürsorge überwunden werden müsse, um deren Hineinwirken in Aufnahmegesellschaften adäquat in den Blick nehmen zu können. Gleichsam erschien es als erkenntnisfördernd, sich drittens von einer vorrangig nationalgeschichtlichen Perspektivierung auf Migration und MigrantInnen zu lösen, da deren Fluchtrouten ebenso wie Regulierungsbemühungen derselben über nationalstaatliche Grenzen hinausreichten. Jenseits einer stärker globalen Einbettung dieser Thematik schlug Ahonen zudem vor, die Interaktionen zwischen Mehrheitsbevölkerung, MigrantInnen und staatlichen Instanzen unter lokalgeschichtlicher Perspektive genauer in den Blick zu nehmen, da gerade durch einen solchen Zugriff detailreichere Einblicke in Verschiebungen der Konzeption „des Flüchtlings“ ebenso wie in die (Neu-)Organisation des Migrationsregimes selbst gewonnen werden können. Hierbei brachte er insbesondere eine noch nicht verfasste Studie zu Zirnsdorf, als ehemaliger Hauptstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge,4 auf das Tableau.

Die ersten Beiträge legten ein besonderes Augenmerk auf die Bedeutung von Fluchterfahrungen, Flüchtlings- und Exilorganisationen für die nach dem Zweiten Weltkrieg entstehenden Aushandlungen von Rechtssicherheiten auf unterschiedlichen Ebenen. Während MIRIAM RÜRUP (Hamburg) dabei zeigte, dass Zusammenschlüsse von Exilierten, die unlängst eigene Agenden einbrachten, innerhalb dieser Debatten um die Verankerung ihrer Positionen auf internationaler Ebene stritten, verwies HANNA-MARI KIVISTÖ (Jyväskylä) auf die keineswegs konfliktfreie Aushandlung als auch Fixierung des Artikel 16 GG zwischen NS-Belasteten und aus dem Exil zurückgekehrten Intellektuellen. An die Niederringung des Nationalsozialismus durch alliierte Truppen knüpfte sich nahtlos die Frage nach dem Umgang mit und der Verteilung von Displaced Persons (DPs) und Vertriebenen, deren Repatriierung zunächst auch international als bevorzugte Lösung angesehen wurde. Dass diese „von oben“ anvisierte Verteilung auch in der Weigerung nicht weniger DPs, in Diktaturen oder erwartete Unterdrückung zurückzukehren, ihre Grenzen fand – entsprechend gerade aus dieser Dynamik „von unten“ eine Situation resultierte, in welcher neue Konzepte, Praktiken und Finanzanstrengungen gefragt waren –, konstatierte schließlich der Vortrag von ANNA HOLIAN (Tempe, Arizona). Innerhalb der Paneldiskussion wurde vor allem die frühzeitige Entstehung von Abwehrnarrativen gegenüber Migration in der Bundesrepublik noch einmal offenkundig, zeigte sich doch, dass spätestens seit der Verantwortungsübertragung für die Versorgung und Betreuung von DPs und Vertriebenen auf die deutschen Behörden eine zügige ideelle und materielle Bevorteilung Letzterer einsetzte, da diese einerseits größere Schnittmengen zu nationalen Identitätsvorstellungen aufzuweisen schienen, andererseits die vermeintlich umfangreiche Unterstützung von DPs zum Teil erhebliche Ressentiments innerhalb der Bevölkerung hervorgerufen hatte. Jene Demarkationslinie sollte mittelfristig als Referenzpunkt für den Umgang mit den wenig später angeworbenen „GastarbeiterInnen“ fungieren.

Auch MATHIAS BEER (Tübingen) betonte, dass der Blick auf „Flucht und Vertreibung“ – in den Erinnerungskulturen der Bundesrepublik bereits zu einer „Chiffre“ geronnen – eng an nationale Selbstentwürfe geknüpft sei, weshalb der entstehenden zuweilen stark ideologisch geprägten Vertriebenenforschung noch in den 1950er-Jahren großzügige Summen zur Verfügung standen, sich deren Schwerpunkt jedoch erst in den 1980er-Jahren zu einer triftigen, von unmittelbar tagespolitischen Interessen weitgehend entkoppelten, Disziplin wandelte, welche ihren Gegenstand zu historisieren vermochte. Während Beer vorrangig auf den Stellenwert von Vertriebenen als politisch aktive Gruppe in der bundesrepublikanischen Gesellschaft abzielte, hob ALEXANDER CLARKSON (London) hingegen die Verbindung des konkreten Umgangs mit MigrantInnen, der Konzeptualisierung ihrer Herkunftsregionen, vor allem aber ihrer Bündnis- und Lobbyarbeit hervor. Das Beispiel unterschiedlicher Diasporagemeinschaften unterstreiche, dass verschiedene Organe der Bundesrepublik einen Transfer politischer Konflikte vor allem durch Druck auf migrantische Communities zu verhindern suchten und suchen, diese sich jedoch zuweilen Räume zur Artikulation ihrer Forderungen erstritten, weshalb Clarkson letztlich für eine enge Verzahnung von Migrations- und Diasporaforschung plädierte.

Obwohl ebenfalls auf die Phase des Kalten Krieges orientiert, rückten JULIA REINKE (Jena) und FRANK BÖSCH (Potsdam) demgegenüber erneut Aufnahmegesellschaften und ihre Praktiken der Anerkennung (bzw. deren Verweigerung) ins Zentrum. Reinkes Disserationsprojekt bot dabei Einblicke in eines der wenigen Beispiele von Asylgewährung in der DDR. Auf Grundlage des von ihr analysierten Materials unterstrich sie nicht allein, dass die in der Bundesrepublik geführten Debatten kaum unmittelbar auf das Herrschaftsgefüge des SED-Regimes übertragbar seien, wäre doch bereits der Begriff „Flüchtling“ zumindest für die überwiegend kommunistischen Bürgerkriegsflüchtlinge aus Griechenland nur selten in den Überlieferungen zu finden. Stattdessen inszenierten Regime und die diversen Hilfskomitees jene Gruppe vorrangig als „Kämpfer“ bzw. „Opfer des Faschismus“ und orientierten mit Blick auf die Aufnahmegesellschaft weniger auf humanistischen denn vielmehr auf proletarischen Internationalismus. Obgleich dieses Agieren zunächst den Eindruck erwecken mochte, die Aufnahme vor allem griechischer Kinder und Jugendlicher sei überwiegend auf Zustimmung gestoßen, legten jedoch ausgewählte lokale Beispiele nahe, dass sich auch unter den Bedingungen der Diktatur – quer zu den formalen Zugehörigkeiten der Parteien- und Organisationslandschaft – Kritik und Abwehr artikulierten. Frank Bösch, der jüngst das Ende der 1970er-Jahre als „Zeitenwende“5 markiert hatte, fasste primär die Aufnahmebedingungen und -prozeduren von „VietnamesInnen“ und „ChilenInnen“6 im deutsch-deutschen Vergleich ins Auge. Dabei apostrophierte er insbesondere die Konstanz jenes Abwehrnarrativs in den Argumentationsmustern bundesrepublikanischer Funktionseliten, die eine Aufnahme beider Gruppen unter anderem mit Verweis auf eine Integration der immensen Zahl von Vertriebenen zu vermeiden suchten. Gerade das Beispiel der, von historischen Forschungen bislang weitgehend vernachlässigten, Gruppe vietnamesischer „Boatpeople“ verdeutlichte einmal mehr die Relevanz komplexer (häufig internationaler) Interaktionsgeflechte für das Verständnis von Migrationsprozessen und veranschaulichte zugleich die Fragilität jener Unterscheidung zwischen schutzbedürftigen „echten“ Flüchtlingen und abzuwehrender angeblicher „Wirtschaftsmigration“7, um die gesellschaftliche Auseinandersetzungen zur Aufnahme von Schutzsuchenden bis in die Gegenwart kreisen. Denn obwohl jene dem Vietnamkrieg Entkommenen den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention entsprachen, bedurfte es neben der Intervention weiterer Staaten nicht zuletzt des Drucks „von unten“, um bei bundesrepublikanischen Behörden eine Aufnahmebereitschaft zu erzeugen, wobei diese wiederum vor allem nach Nützlichkeitserwägungen vorgingen – die Gewährung von Schutz erschien den beteiligten AmtsträgerInnen offenbar als juristische „Zierde“ der Bundesrepublik. Nicht selten sei es dabei vorgekommen, dass Delegationen selbst in die Auffanglager reisten, um dort jene Personen auszuwählen, die in das Kontingent gezählt werden sollten.

Indem HARALD DÖRIG (Jena), LÉA RENARD (Berlin), PATRICE POUTRUS (Erfurt) und MARIA ALEXOPOULOU (Mannheim) gerade die Kontroversen um die Konzeptualisierung des Flüchtlingsbegriffs und der Asylgewährung zentrierten, gelang es ihnen – trotzdem mehrere Beiträge zu gesellschaftspolitischen Entwicklungen in den 1980er-Jahren kurzfristig entfielen – einen Bogen bis in die jüngste Zeit zu schlagen. So erörterte Harald Dörig ausführlich, dass insbesondere der Artikel 16 des Grundgesetzes frühzeitig in der Bundesrepublik umstritten war, die Frage nach dessen Beibehaltung oder radikaler Veränderung innerhalb der Gesellschaft polarisierte, obwohl noch deutlich vor dem sogenannten „Asylkompromiss“ eine zunehmende Europäisierung der Aufnahmeregulierung erfolgt war.8 Entsprechend kam und kommt dem Grundgesetzartikel in der juristischen Praxis, so Dörig weiter, kaum noch Relevanz zu, da in zunehmenden Maße die Dublin-Abkommen Rahmenbedingungen der Asylprüfung definierten. Konzentrierte sich dieser auf den Wandel der Rechtssprechung, orientierte sich Renard auf konzeptuelle Verschiebungen, die sich in statistischen Erhebungen des zuständigen Bundesamtes artikulierten. So wies sie eindrücklich nach, dass sich nicht allein die Art und Weise der Quantifizierung über die betrachtete Zeit in mehreren Schüben veränderte, sondern zugleich auch Kategorisierungen modifiziert wurden.

Die bis 1992 sukzessiv steigende Akzeptanz für eine Aushebelung des im Grundgesetz verankerten Asylrechts basierte Patrice Poutrus zufolge nicht zuletzt auf dem Konglomerat aus medialer Inszenierung einer vermeintlich dramatisch zunehmenden Zahl von Asylbegehren, zuspitzenden Statistiken aber vor allem der Eigendynamik einer doppelten Exklusion. Denn während bundesrepublikanische Behörden die häufig lediglich geduldeten Schutzbegehrenden qua Arbeitsverbot einerseits einem zentralen Integrationsfeld entzogen, verstärkte die hiermit verbundene Überführung in Sphären wohlfahrtsstaatlicher Fürsorge andererseits bestehende Ressentiments aufgrund der hiermit assoziierten „Privilegierung“. Den Kern jener Verschiebung des Migrationsregimes, welchen Poutrus als konstitutives Moment, als „informellen Gründungsakt der Berliner Republik“ ansah, bildete dabei die Umdeutung vormals „echter“ Flüchtlinge in „WirtschaftsmigrantInnen“. Die Verschmelzung jener Weigerung, den faktischen Status als „Einwanderungsland“ anzuerkennen, und der explodierenden Gewalt des „Vereinigungsrassismus“9 (Maubach) betrachtete auch MARIA ALEXOPOULOU (Mannheim) als wesentliches Merkmal der Transformationsprozesse um 1989. Obgleich diese Zeitspanne ebenso durch migrantische Selbstorganisation und deren aktives Partizipationsbegehren geprägt war, hätten sowohl kulturorientierte nationale Selbstentwürfe als auch MultikulturalistInnen weniger eine Ausdehnung gesellschaftlicher Teilhabe von MigrantInnen fokussiert, als vielmehr eine vermeintliche „exotische“ Bereicherung durch diese thematisiert. Entsprechend erschienen Alexopoulou auch die an der Jahreswende 1992/93 vermehrten „Lichterketten“ vorrangig als Selbstvergewisserung einer gegenüber den ZuwandererInnen fortwährend ignoranten Mehrheitsgesellschaft.

Im Anschluss an diese Darstellungen gesellschaftspolitischer Entwicklungen um sowie nach der Wiedervereinigung resümierten und reflektierten MANUELA BOJADŽIJEV (Lüneburg/Berlin), MARION DETJEN (Berlin), NORBERT FREI (Jena), MARTINA HAEDRICH (Jena) und J. OLAF KLEIST (Osnabrück) im Rahmen der Abschlussdiskussion noch einmal den potenziellen Erkenntnisgewinn eines migrationshistorischen Blickwinkels. Diese historiographische Rückschau ermögliche es, so das Credo des Podiums, Bruchlinien zwischen der Normalität von (Zwangs )Migration und ihrer stetigen Konzeptualisierung als Ausnahmezustand und damit Krise sichtbar zu machen, die im Wesentlichen aus einer kontinuierlichen kulturnationalen „Wir“-Konstruktion resultierten. Entsprechend wäre der Flüchtlingsbegriff als floating signifier aufzufassen, dessen Bedeutungskern zwar durch die Genfer Flüchtlingskonvention fixiert sei, dessen konkrete Ausgestaltung und die in diesen einbezogenen Personengruppen sich jedoch mit dem (Selbst-)Verständnis der Aufnahmegesellschaft wandelte. Eine solche Theoretisierung des Terminus böte dabei Anknüpfungspunkte für ein breites Spektrum von demokratiegeschichtlichen Studien zur Identitätskonstruktion bis hin zu technikhistorischen Forschungen, da beispielsweise Digitalisierungsprozesse Modi und Pfade jener Dynamiken verändern würden. Wenngleich das Symposium durch einen Blick auf Schutzsuchende als eigenaktive Subjekte einen wesentlichen Schritt hin zu einer multiperspektivischen Historisierung unternahm, müssten, wie Detjen betonte, zukünftig noch stärker Selbstzeugnisse und Expertisen von MigrantInnen in die eigene Forschung integriert werden. Die weitere Erforschung dieses Feldes läuft dabei, sofern sie zwar die agency von MigrantInnen hervorhebt, jedoch nicht deren Perspektiven einbezieht, Gefahr, Brüche in der vermeintlichen Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik nicht als solche zu erkennen oder gar die Erzählung über MigrantInnen als „exotische Fremde“ zu reproduzieren. Ein Desiderat artikulierte sich in der häufig mangelnden Verzahnung nationaler Selbstentwürfe und Migration. Eine Herausforderung besteht darüber hinaus in der Untersuchung jener komplexen Wechselbeziehungen zwischen zivilgesellschaftlicher Flüchtlingshilfe und Staatlichkeit sowie dem sich wandelnden Blick der Ankommenden auf dieses Spannungsverhältnis.

Konferenzübersicht:

Annette Weinke (Jena), Begrüßung und Einführung

Pertti Ahonen (Jyväskylä/Tampere), „Flucht“ und „Asyl“ in the Historiography of Post-1945 Germany

Panel 1 Displaced Persons und Flüchtlingsschutz nach 1945
Moderation: Annette Weinke (Jena)

Miriam Rürup (Hamburg), Internationaler Flüchtlingsschutz im Umfeld der UNO und des Europarats

Hanna-Mari Kivistö (Jyväskylä), Right tot Asylum in the Early Bundesrepublik

Anna Holian (Tempe, Arizona), Displaced Persons in den Westzonen

Panel 2 Grenzlager und politische Flüchtlinge im Kalten Krieg
Moderation: Roman Birke (Jena)

Mathias Beer (Tübingen), Flucht, Vertreibung und Zeitgeschichtsforschung in der frühen Bundesrepublik

Alexander Clarkson (London), Politische Flüchtlinge in der Bundesrepublik

Julia Reinke (Jena), Griechische Bürgerkriegsflüchtlinge in der DDR

Frank Bösch (Potsdam), Vorreiter und Sonderfall. Flüchtlinge aus Chile und Vietnam

Panel 3 Anerkennungskämpfe in den 1980er-Jahren
Moderation: Daniel Stahl (Jena)

Harald Dörig (Jena), Der „echte“ und der „falsche“ Flüchtling. Anerkennungspraktiken der Gerichte

Léa Renard (Berlin), Die statistische Beobachtung von Flucht. Wendepunkte im 20. und 21. Jahrhundert

Panel 4 Asylpolitik und rassistische Gewalt nach der Vereinigung
Moderation: Franka Maubach (Jena)

Patrice Poutrus (Erfurt), Der Weg zum Asylkompromiss 1992/93

Maria Alexopoulou (Mannheim), Migration, Rassismus und Rechtspopulismus seit der Wiedervereinigung.

Panel 5 Deutschland nach der „Flüchtlingskrise“
Gesprächsleitung: Norbert Frei (Jena)

Podiumsdiskussion mit Manuela Bojadžijev (Lüneburg/Berlin), Marion Detjen (Berlin), Martina Haedrich (Jena) und J. Olaf Kleist (Osnabrück)

Anmerkungen:
1 Hintergründe zu deren Engagement und aktuelle Mitteilungen finden sich unter: https://sea-watch.org/das-projekt/sea-watch-3/ (14.08.2019).
2 Jochen Oltmer, Kleine Geschichte der Flucht im 20. Jahrhundert, in: Aus Politik und Zeigeschichte. Jg. 66/26–27 (2016), S. 28–25, hier S. 20, https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/APuZ_2016-26-27_online_0.pdf (14.08.2019).
3 Lauren Stokes, The Permanent Refugee Crisis in the Federal Republic of Germany, 1949—, in: Central European History. Jg. 52 (2019), S. 19–44, https://doi.org/10.1017/S0008938919000025 (14.08.2019).
4 Eine kurze Betrachtung hierzu bietet: Patrice Poutrus, Zirndorf und die Anfänge des Bundesamtes für Migration und Flüchtling, 8. Mai 2017, https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/246940/zirndorf (14.08.2019).
5 Frank Bösch, Zeitenwende 1979. Als die Welt von heute begann, München 2019.
6 Beide Gruppen stehen hier in Anführungszeichen, da sie jeweils Schutzsuchende verschiedener Nationalitäten umfassten, jedoch öffentlich lediglich als solche verhandelt wurden.
7 Siehe zu Relevanz und Genese dieser Schlagworte: Volker Ackermann, Der „echte“ Flüchtling. Deutsche Vertriebene und Flüchtlinge aus der DDR 1945–1961, Osnabrück 1995.
8 Weitgehend ohne Bezug auf das Agieren der Europäischen Union: Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland, Bonn 2003, 309–322. Demgegenüber: Nam-Eun Lee, Europäisierung deutscher Migrationspolitik, Dissertation, Göttingen 2012, S. 2–5, https://d-nb.info/1042303843/34 (14.08.2019).
9 Norbert Frei / Franka Maubach / Christina Morina / Maik Tändler, Zur rechten Zeit. Wider die Rückkehr des Nationalismus, Berlin 2019, S. 173.